Ziel der Verbandsarbeit des BsAfB ist es, die Position niedergelassener Arbeits- und Betriebsmediziner zu stärken.
Wir waren die ersten, die bei den Gesetzentwürfen zur Fahrerlaubnisverordnung interveniert haben. Kurzfristig wurde daraufhin eine Expertenkommission gegründet, die eine Liste geeigneter Untersuchungsverfahren für die Leistungsteste (Computerteste) erstellte. Durch Intervention bei Bundes- und Landesverkehrsministerien konnte klargestellt werden, dass Betriebsärzte ausreichend für sogenannte "augenärztliche Gutachten" qualifiziert sind. Auch bedarf es für die in der FeV vorgesehene verkehrspsychologische Begutachtung in der Regel nicht der zusätzlichen Beurteilung durch einen Diplompsychologen.
Im Rahmen der Weiterbildungsordnung und Facharztqualifikation "Betriebsmedizin/FA für Arbeitsmedizin" treten wir mit als Meinungsbildner auf. Wenn in Zukunft die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" wegfallen sollte, sehen wir es als selbstverständlich an, dass Betriebsärzten, die die gleichen theoretischen Kurse besucht haben, bei entsprechender Tätigkeit die Facharztbezeichnung "Arbeitsmedizin" anzuerkennen ist.